Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht
Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Oftmals werden an mich Anfragen gestellt, ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt. Grundsätzlich muss dazu gesagt werden, dass eine generelle Beantwortung unmöglich ist, da es immer auf die Einzelfallprüfung ankommt.
Bußgelder können aus verschiedenen Anlässen verhängt werden. Die häufigsten sind:
- Geschwindigkeitsverstöße
- Rotlichtverstöße
- Fahrfehler (z.B. Mißachten eines Überholverbots)
- Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften (Reifenzustand, Veränderung von Bauteilen am KfZ)
- u.v.m.
Eine vollständige Aufzählung, sowie die dazugehörigen gesetzlichen Bußgelder, sind dem aktuellen Bußgeldkatalog, sowie weiteren Sondervorschriften zu entnehmen.
In meiner 20jährigen Praxis habe ich oftmals die Erfahrung gemacht, dass Mandanten aufgrund geringer Bußgeldhöhe, auf einen Einspruch, der innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt gegenüber der ausstellenden Behörde zu erklären ist, verzichten.
Achtung! Maßgeblich ist der Zustellungstag, nicht der Tag der Kenntnisnahme.
Häufig wird übersehen, dass Punkte mit verhängt worden, was in Einzelfällen zu bösem Erwachen führen kann, da plötzlich wegen Erreichen der Höchstpunktzahl, der Führerverschein entzogen wird.
Die Gesamtproblematik in einem Aufsatz zu erfassen, ist unmöglich, so dass ich für meine Mandantschaft eine Informationsreihe zu diesem Thema verfassen werden, die sporadisch Schwerpunktthemen behandeln wird. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass ein Einspruch immer Sinn macht, besonders, wenn schon mehrere Punkte in Flensburg angesammelt wurden. Besonderes Augenmerk sollten Fahranfänger hinsichtlich eines zu erwartenden Bußgeldes legen, da hier Sonderregelungen gelten (Nachschulungen etc.).
Auch wenn die Aussichten auf Erfolg oftmals nicht all zu rosig aussehen, kann aus formellen oder prozesstechnischen Gründen bei fristgemäßer Einsprucheinlegung unter Umständen die Abwehr des verhängten Bußgeldes erfolgen. Greift dies nicht, kann oft in einem gerichtlichen Verfahren das Bußgeld gemildert, in ein Verwarngeld umgewandelt werden (keine Punkte), oder das Verfahren eingestellt werden.
Die Frage, ob das Hinzuziehen eines Anwaltes sinnvoll ist oder nicht, muss schlußendlich jeder für sich selbst entscheiden. Doch sei an dieser Stelle gesagt, dass ein Anwalt sich in dem Paragraphendschungel weitaus besser auskennt als der Laie und auch nur er Akteneinsicht bei den Behörden erhält.
Was kostet ein Anwalt, wenn ich mich mit meinem Bußgeldbescheid an ihn wende?
Ein Sprichwort sagt, guter Rat sei teuer. Doch nicht immer muss das auch so sein. Die Grundgebühr für die Einarbeitung in einen Ordnungswidrigkeitsfall beträgt 121,38 € brutto, zzgl. 12,00 € Akteneinsichtsgebühr. Weitere Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt, je nach angefallenem Arbeitsaufwand (vorgerichtlich/ gerichtlich) für den Fall. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die es bereits ab 10,00 € monatlich bei den unterschiedlichen Anbietern gibt. Dies ist relativ wenig im Vergleich zu den möglichen Gebühren für einen Rechtsstreit der vor Gericht verhandelt wird.
Unsere nächsten Veröffentlichungen erwarten Sie den Themen
Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Formfehler und Verjährung
Die aktuelle Rechtssprechung zur Verwertung von Beweismitteln
Rechtsmittel im Bußgeldverfahren